Jugendrecht
- Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- I. Erlass von Widerspruchsbescheiden
- II.
- III. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
- IV.
- Schlussformel
- Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- I. Erlass von Widerspruchsbescheiden
- II. Vertretung bei Klagen
- III.
- Schlussformel
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit
- Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit
- Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"
- Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"
- § 1
- § 2
- § 3
- Schlußformel
- Anlage Satzung der "Stiftung Demokratische Jugend"
- Anordnung über die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Anordnung über die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- I.
- II.
- III.
- IV.
- Schlußformel
- Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzAZustAnO)
- Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzAZustAnO)
- Eingangsformel
- § 1 Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten
- § 2 Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten nach dem Bundesbeamtengesetz
- § 3 Übertragung von Zuständigkeiten nach der Bundeslaufbahnverordnung
- § 4 Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Bundesbesoldungsgesetz
- § 5 Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Beamtenversorgungsgesetz
- § 6 Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten nach dem Bundesdisziplinargesetz
- § 7 Zuständigkeit bei Funktionsübertragungen
- § 8 Übertragung von Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung
- § 9 Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens
- § 10 Übertragung von Zuständigkeiten nach anderen Vorschriften
- § 11 Vorbehaltsklausel
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)
- Eingangsformel
- Erster Abschnitt Ausbildung
- § 1 Ziel und Gliederung
- § 2 Praktische Tätigkeit
- § 3 Theoretische Ausbildung
- § 4 Praktische Ausbildung
- § 5 Selbsterfahrung
- § 6 Unterbrechung der Ausbildung, Anrechnung anderer Ausbildungen
- Zweiter Abschnitt Allgemeine Prüfungsbestimmungen
- § 7 Zulassung zur Prüfung
- § 8 Staatliche Prüfung
- § 9 Prüfungskommission
- § 10 Niederschrift
- § 11 Benotung
- § 12 Bestehen und Wiederholung der Prüfung
- § 13 Rücktritt von der Prüfung
- § 14 Versäumnisfolgen
- § 15 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- Dritter Abschnitt Besondere Prüfungsbestimmungen
- § 16 Schriftlicher Teil der Prüfung
- § 17 Mündlicher Teil der Prüfung
- § 18 Gesamtnote der Prüfung
- Vierter Abschnitt Approbationserteilung, Berufserlaubnis, Anpassungsmaßnahmen
- § 19 Antrag auf Approbation
- § 20 Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 20a Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat
- § 20b Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen
- § 20c Erlaubnis nach § 4 Absatz 1 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes
- § 20d Sonderregelungen für eine befristete Erlaubnis nach § 4 Absatz 1 Satz 4 des Psychotherapeutengesetzes
- § 21 Approbationsurkunde
- Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
- § 22 Inkrafttreten
- Schlußformel
- Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Theoretische Ausbildung
- Anlage 2 (zu § 1 Abs. 4)
- Anlage 3 (zu § 12 Abs. 2)
- Anlage 3a (zu § 19 Absatz 3a) Erlaubnis nach § 4 Absatz 2a des Psychotherapeutengesetzes
- Anlage 4 (zu § 21)
- Anlage 5 (zu § 20 Absatz 2)
- Anlage 6 (zu § 20 Absatz 3)
- Anlage 7 (zu § 20a Absatz 6)
- Anlage 8 (zu § 20c Absatz 7) Erlaubnis nach § 4 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes
- Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „100 Jahre Jugendherbergen")
- Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „100 Jahre Jugendherbergen")
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung
- § 2 Lernorte der Berufsbildung
- § 3 Anwendungsbereich
- Teil 2 Berufsbildung
- Kapitel 1 Berufsausbildung
- Abschnitt 1 Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
- § 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen
- § 5 Ausbildungsordnung
- § 6 Erprobung neuer Ausbildungsberufe, Ausbildungs- und Prüfungsformen
- § 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit
- § 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
- § 9 Regelungsbefugnis
- Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis
- Unterabschnitt 1 Begründung des Ausbildungsverhältnisses
- § 10 Vertrag
- § 11 Vertragsniederschrift
- § 12 Nichtige Vereinbarungen
- Unterabschnitt 2 Pflichten der Auszubildenden
- § 13 Verhalten während der Berufsausbildung
- Unterabschnitt 3 Pflichten der Ausbildenden
- § 14 Berufsausbildung
- § 15 Freistellung
- § 16 Zeugnis
- Unterabschnitt 4 Vergütung
- § 17 Vergütungsanspruch
- § 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
- § 19 Fortzahlung der Vergütung
- Unterabschnitt 5 Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- § 20 Probezeit
- § 21 Beendigung
- § 22 Kündigung
- § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
- Unterabschnitt 6 Sonstige Vorschriften
- § 24 Weiterarbeit
- § 25 Unabdingbarkeit
- § 26 Andere Vertragsverhältnisse
- Abschnitt 3 Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
- § 27 Eignung der Ausbildungsstätte
- § 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen
- § 29 Persönliche Eignung
- § 30 Fachliche Eignung
- § 31 Europaklausel
- § 31a Sonstige ausländische Vorqualifikationen
- § 32 Überwachung der Eignung
- § 33 Untersagung des Einstellens und Ausbildens
- Abschnitt 4 Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- § 34 Einrichten, Führen
- § 35 Eintragen, Ändern, Löschen
- § 36 Antrag und Mitteilungspflichten
- Abschnitt 5 Prüfungswesen
- § 37 Abschlussprüfung
- § 38 Prüfungsgegenstand
- § 39 Prüfungsausschüsse
- § 40 Zusammensetzung, Berufung
- § 41 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
- § 42 Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung
- § 43 Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 44 Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinander fallenden Teilen
- § 45 Zulassung in besonderen Fällen
- § 46 Entscheidung über die Zulassung
- § 47 Prüfungsordnung
- § 48 Zwischenprüfungen
- § 49 Zusatzqualifikationen
- § 50 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 50a Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen
- Abschnitt 6 Interessenvertretung
- § 51 Interessenvertretung
- § 52 Verordnungsermächtigung
- Kapitel 2 Berufliche Fortbildung
- § 53 Fortbildungsordnung
- § 54 Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
- § 55 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
- § 56 Fortbildungsprüfungen
- § 57 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- Kapitel 3 Berufliche Umschulung
- § 58 Umschulungsordnung
- § 59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
- § 60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf
- § 61 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
- § 62 Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen
- § 63 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- Kapitel 4 Berufsbildung für besondere Personengruppen
- Abschnitt 1 Berufsbildung behinderter Menschen
- § 64 Berufsausbildung
- § 65 Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen
- § 66 Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen
- § 67 Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung
- Abschnitt 2 Berufsausbildungsvorbereitung
- § 68 Personenkreis und Anforderungen
- § 69 Qualifizierungsbausteine, Bescheinigung
- § 70 Überwachung, Beratung
- Teil 3 Organisation der Berufsbildung
- Kapitel 1 Zuständige Stellen; zuständige Behörden
- Abschnitt 1 Bestimmung der zuständigen Stelle
- § 71 Zuständige Stellen
- § 72 Bestimmung durch Rechtsverordnung
- § 73 Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes
- § 74 Erweiterte Zuständigkeit
- § 75 Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
- Abschnitt 2 Überwachung der Berufsbildung
- § 76 Überwachung, Beratung
- Abschnitt 3 Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
- § 77 Errichtung
- § 78 Beschlussfähigkeit, Abstimmung
- § 79 Aufgaben
- § 80 Geschäftsordnung
- Abschnitt 4 Zuständige Behörden
- Kapitel 2 Landesausschüsse für Berufsbildung
- § 82 Errichtung, Geschäftsordnung, Abstimmung
- § 83 Aufgaben
- Teil 4 Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
-
-
-
- § 84 Ziele der Berufsbildungsforschung
- § 85 Ziele der Berufsbildungsplanung
- § 86 Berufsbildungsbericht
- § 87 Zweck und Durchführung der Berufsbildungsstatistik
- § 88 Erhebungen
- Teil 5 Bundesinstitut für Berufsbildung
- § 89 Bundesinstitut für Berufsbildung
- § 90 Aufgaben
- § 91 Organe
- § 92 Hauptausschuss
- § 93 Präsident oder Präsidentin
- § 94 Wissenschaftlicher Beirat
- § 95 Ausschuss für Fragen behinderter Menschen
- § 96 Finanzierung des Bundesinstituts für Berufsbildung
- § 97 Haushalt
- § 98 Satzung
- § 99 Personal
- § 100 Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung
- § 101 Auskunftspflicht
- Teil 6 Bußgeldvorschriften
- § 102 Bußgeldvorschriften
- Teil 7 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 103 Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit
- § 104 Fortgeltung bestehender Regelungen
- § 105 Übertragung von Zuständigkeiten
- Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
- Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
- § 1 Grundsatz
- Abschnitt I Förderungsfähige Ausbildung
- § 2 Ausbildungsstätten
- § 3 Fernunterricht
- § 4 Ausbildung im Inland
- § 5 Ausbildung im Ausland
- § 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
- § 6 Förderung der Deutschen im Ausland
- § 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung
- Abschnitt II Persönliche Voraussetzungen
- § 8 Staatsangehörigkeit
- § 9 Eignung
- § 10 Alter
- Abschnitt III Leistungen
- § 11 Umfang der Ausbildungsförderung
- § 12 Bedarf für Schüler
- § 13 Bedarf für Studierende
- § 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
- § 14 Bedarf für Praktikanten
- § 14a Zusatzleistungen in Härtefällen
- § 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
- § 15 Förderungsdauer
- § 15a Förderungshöchstdauer
- § 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
- § 16 Förderungsdauer im Ausland
- § 17 Förderungsarten
- § 18 Darlehensbedingungen
- § 18a Einkommensabhängige Rückzahlung
- § 18b Teilerlass des Darlehens
- § 18c Bankdarlehen
- § 18d Kreditanstalt für Wiederaufbau
- § 19 Aufrechnung
- § 20 Rückzahlungspflicht
- Abschnitt IV Einkommensanrechnung
- § 21 Einkommensbegriff
- § 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
- § 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
- § 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
- § 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
- Abschnitt V Vermögensanrechnung
- § 26 Umfang der Vermögensanrechnung
- § 27 Vermögensbegriff
- § 28 Wertbestimmung des Vermögens
- § 29 Freibeträge vom Vermögen
- § 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag
- §§ 31 bis 34 (weggefallen)
- Abschnitt VI
- § 35 Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge
- Abschnitt VII Vorausleistung und Anspruchsübergang
- § 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
- § 37 Übergang von Unterhaltsansprüchen
- § 38 Übergang von anderen Ansprüchen
- Abschnitt VIII Organisation
- § 39 Auftragsverwaltung
- § 40 Ämter für Ausbildungsförderung
- § 40a Landesämter für Ausbildungsförderung
- § 41 Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
- § 42 (weggefallen)
- § 43 (weggefallen)
- § 44 Beirat für Ausbildungsförderung
- Abschnitt IX Verfahren
- § 45 Örtliche Zuständigkeit
- § 45a Wechsel in der Zuständigkeit
- § 46 Antrag
- § 47 Auskunftspflichten
- § 47a Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern
- § 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten
- § 49 Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
- § 50 Bescheid
- § 51 Zahlweise
- § 52 (weggefallen)
- § 53 Änderung des Bescheides
- § 54 Rechtsweg
- § 55 Statistik
- Abschnitt X
- § 56 Aufbringung der Mittel
- Abschnitt XI Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 57 (weggefallen)
- § 58 Ordnungswidrigkeiten
- § 59 (weggefallen)
- § 60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
- §§ 61 und 62 (weggefallen)
- § 63 (weggefallen)
- § 64 (weggefallen)
- § 65 Weitergeltende Vorschriften
- § 66 (weggefallen)
- § 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
- § 67 (weggefallen)
- § 68 Inkrafttreten
- Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)
- Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)
- Eingangsformel
- § 1
- § 2
- § 3
- Schlussformel
- Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG)
- Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG)
- § 1 Berufsausübung
- § 2 Approbation
- § 2a Unterrichtungspflichten
- § 2b Vorwarnmechanismus
- § 3 Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Approbation, Verzicht
- § 4 Erlaubnis
- § 5 Ausbildung und staatliche Prüfung
- § 6 Ausbildungsstätten
- § 7 Ausschluß der Geltung des Berufsbildungsgesetzes
- § 8 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
- § 9 Gebührenordnung bei Privatbehandlung
- § 9a Dienstleistungserbringer
- § 9b Verwaltungszusammenarbeit
- § 9c Pflichten des Dienstleistungserbringers
- § 10 Zuständigkeiten
- § 11 Wissenschaftliche Anerkennung
- § 12 Übergangsvorschriften
- Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Eingangsformel
- Art 1
- Art 2 bis Art 9 (weggefallen)
- Art 10 Überleitungsvorschrift
- Art 11
- Art 12 und Art 13 (weggefallen)
- Art 14 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
- Art 15 Inkrafttreten
- Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
- Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
- Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Kind, Jugendlicher
- § 3 Arbeitgeber
- § 4 Arbeitszeit
- Zweiter Abschnitt Beschäftigung von Kindern
- § 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern
- § 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen
- § 7 Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern
- Dritter Abschnitt Beschäftigung Jugendlicher
- Erster Titel Arbeitszeit und Freizeit
- § 8 Dauer der Arbeitszeit
- § 9 Berufsschule
- § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
- § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
- § 12 Schichtzeit
- § 13 Tägliche Freizeit
- § 14 Nachtruhe
- § 15 Fünf-Tage-Woche
- § 16 Samstagsruhe
- § 17 Sonntagsruhe
- § 18 Feiertagsruhe
- § 19 Urlaub
- § 20 Binnenschiffahrt
- § 21 Ausnahmen in besonderen Fällen
- § 21a Abweichende Regelungen
- § 21b
- Zweiter Titel Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
- § 22 Gefährliche Arbeiten
- § 23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten
- § 24 Arbeiten unter Tage
- § 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen
- § 26 Ermächtigungen
- § 27 Behördliche Anordnungen und Ausnahmen
- Dritter Titel Sonstige Pflichten des Arbeitgebers
- § 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
- § 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 29 Unterweisung über Gefahren
- § 30 Häusliche Gemeinschaft
- § 31 Züchtigungsverbot, Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak
- Vierter Titel Gesundheitliche Betreuung
- § 32 Erstuntersuchung
- § 33 Erste Nachuntersuchung
- § 34 Weitere Nachuntersuchungen
- § 35 Außerordentliche Nachuntersuchung
- § 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
- § 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen
- § 38 Ergänzungsuntersuchung
- § 39 Mitteilung, Bescheinigung
- § 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk
- § 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
- § 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde
- § 43 Freistellung für Untersuchungen
- § 44 Kosten der Untersuchungen
- § 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte
- § 46 Ermächtigungen
- Vierter Abschnitt Durchführung des Gesetzes
- Erster Titel Aushänge und Verzeichnisse
- § 47 Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde
- § 48 Aushang über Arbeitszeit und Pausen
- § 49 Verzeichnisse der Jugendlichen
- § 50 Auskunft, Vorlage der Verzeichnisse
- Zweiter Titel Aufsicht
- § 51 Aufsichtsbehörde, Besichtigungsrechte und Berichtspflicht
- § 52 (weggefallen)
- § 53 Mitteilung über Verstöße
- § 54 Ausnahmebewilligungen
- Dritter Titel Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz
- § 55 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz
- § 56 Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde
- § 57 Aufgaben der Ausschüsse
- Fünfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 58 Bußgeld- und Strafvorschriften
- § 59 Bußgeldvorschriften
- § 60 Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
- § 61 Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen
- § 62 Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung
- §§ 63 bis 70 ----
- § 71 Berlin-Klausel
- § 72 Inkrafttreten
- Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG)
- Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG)
- Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG)
- § 1 Fördervoraussetzungen
- § 2 Freiwillige
- § 3 Freiwilliges soziales Jahr
- § 4 Freiwilliges ökologisches Jahr
- § 5 Jugendfreiwilligendienste im Inland
- § 6 Jugendfreiwilligendienst im Ausland
- § 7 Kombinierter Jugendfreiwilligendienst
- § 8 Zeitliche Ausnahmen
- § 9 Förderung
- § 10 Träger
- § 11 Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis
- § 12 Datenschutz
- § 13 Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen
- Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG)
- Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG)
- Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Erster Teil Ergänzung und Änderung des Sozialgesetzbuchs
- Art 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe
- Art 2 und 3 ----
- Zweiter Teil Änderung weiterer Gesetze
- Dritter Teil Überleitungs- und Schlußvorschriften
- Erster Abschnitt Überleitungsvorschriften
- Art 10 Übergangsfassung einzelner Vorschriften
- Art 11 Übergangsvorschrift für Leistungen an seelisch behinderte junge Menschen
- Art 12 Fortführung einer Einrichtung
- Art 13 Jugendhilfeausschuß, Landesjugendhilfeausschuß
- Art 14 Örtliche Zuständigkeit, Kostenerstattung
- Art 15 Sachliche Zuständigkeit des Landesjugendamts
- Art 16 Fortgeltung von Verwaltungsakten
- Art 17 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten
- Art 18 Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht
- Art 19 Eintragungen im Erziehungsregister
- Zweiter Abschnitt Schlußvorschriften
- Art 20 Einschränkung von Grundrechten
- Art 21 Zuständigkeit für die Kostenerstattung aufgrund der deutsch-schweizerischen Fürsorgevereinbarung
- Art 22 Stadtstaatenklausel
- Art 23 Inkrafttreten
- Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe und zur Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Strafvollzug)
- Gesetz zur Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretungen in den Betrieben
- Gesetz zur Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretungen in den Betrieben
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil Anwendungsbereich
- § 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
- § 2 Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts
- Zweiter Teil Jugendliche
- Erstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 3 Verantwortlichkeit
- § 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
- § 5 Die Folgen der Jugendstraftat
- § 6 Nebenfolgen
- § 7 Maßregeln der Besserung und Sicherung
- § 8 Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe
- Zweiter Abschnitt Erziehungsmaßregeln
- § 9 Arten
- § 10 Weisungen
- § 11 Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen; Folgen der Zuwiderhandlung
- § 12 Hilfe zur Erziehung
- Dritter Abschnitt Zuchtmittel
- § 13 Arten und Anwendung
- § 14 Verwarnung
- § 15 Auflagen
- § 16 Jugendarrest
- § 16a Jugendarrest neben Jugendstrafe
- Vierter Abschnitt Die Jugendstrafe
- § 17 Form und Voraussetzungen
- § 18 Dauer der Jugendstrafe
- § 19
- Fünfter Abschnitt Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- § 20
- § 21 Strafaussetzung
-
-
-
-
-
- § 22 Bewährungszeit
- § 23 Weisungen und Auflagen
- § 24 Bewährungshilfe
- § 25 Bestellung und Pflichten des Bewährungshelfers
- § 26 Widerruf der Strafaussetzung
- § 26a Erlaß der Jugendstrafe
- Sechster Abschnitt Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
- § 27 Voraussetzungen
- § 28 Bewährungszeit
- § 29 Bewährungshilfe
- § 30 Verhängung der Jugendstrafe; Tilgung des Schuldspruchs
- Siebenter Abschnitt Mehrere Straftaten
- § 31 Mehrere Straftaten eines Jugendlichen
- § 32 Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
- Zweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Erster Abschnitt Jugendgerichtsverfassung
- § 33 Jugendgerichte
- § 33a Besetzung des Jugendschöffengerichts
- § 33b Besetzung der Jugendkammer
- § 34 Aufgaben des Jugendrichters
- § 35 Jugendschöffen
- § 36 Jugendstaatsanwalt
- § 37 Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
- § 38 Jugendgerichtshilfe
- Zweiter Abschnitt Zuständigkeit
- § 39 Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters
- § 40 Sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts
- § 41 Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
- § 42 Örtliche Zuständigkeit
- Dritter Abschnitt Jugendstrafverfahren
- Erster Unterabschnitt Das Vorverfahren
- § 43 Umfang der Ermittlungen
- § 44 Vernehmung des Beschuldigten
- § 45 Absehen von der Verfolgung
- § 46 Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen
- Zweiter Unterabschnitt Das Hauptverfahren
- § 47 Einstellung des Verfahrens durch den Richter
- § 47a Vorrang der Jugendgerichte
- § 48 Nichtöffentlichkeit
- § 49
- § 50 Anwesenheit in der Hauptverhandlung
- § 51 Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten
- § 52 Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest
- § 52a Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe
- § 53 Überweisung an das Familiengericht
- § 54 Urteilsgründe
- Dritter Unterabschnitt Rechtsmittelverfahren
- § 55 Anfechtung von Entscheidungen
- § 56 Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe
- Vierter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- § 57 Entscheidung über die Aussetzung
- § 58 Weitere Entscheidungen
- § 59 Anfechtung
- § 60 Bewährungsplan
- § 61 Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung
- § 61a Frist und Zuständigkeit für die vorbehaltene Entscheidung
- § 61b Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
- Fünfter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
- § 62 Entscheidungen
- § 63 Anfechtung
- § 64 Bewährungsplan
- Sechster Unterabschnitt Ergänzende Entscheidungen
- § 65 Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen
- § 66 Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher Verurteilung
- Siebenter Unterabschnitt Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- § 67 Stellung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters
- § 67a Unterrichtung bei Freiheitsentzug
- § 68 Notwendige Verteidigung
- § 69 Beistand
- § 70 Mitteilungen
- § 70a Belehrungen
- § 71 Vorläufige Anordnungen über die Erziehung
- § 72 Untersuchungshaft
- § 72a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen
- § 72b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
- § 73 Unterbringung zur Beobachtung
- § 74 Kosten und Auslagen
- Achter Unterabschnitt Vereinfachtes Jugendverfahren
- § 75
- § 76 Voraussetzungen des vereinfachten Jugendverfahrens
- § 77 Ablehnung des Antrags
- § 78 Verfahren und Entscheidung
- Neunter Unterabschnitt Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
- § 79 Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren
- § 80 Privatklage und Nebenklage
- § 81 Entschädigung des Verletzten
- Zehnter Unterabschnitt Anordnung der Sicherungsverwahrung
- § 81a Verfahren und Entscheidung
- Drittes Hauptstück Vollstreckung und Vollzug
- Erster Abschnitt Vollstreckung
- Erster Unterabschnitt Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit
- § 82 Vollstreckungsleiter
- § 83 Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren
- § 84 Örtliche Zuständigkeit
- § 85 Abgabe und Übergang der Vollstreckung
- Zweiter Unterabschnitt Jugendarrest
- § 86 Umwandlung des Freizeitarrestes
- § 87 Vollstreckung des Jugendarrestes
- Dritter Unterabschnitt Jugendstrafe
- § 88 Aussetzung des Restes der Jugendstrafe
- § 89 Jugendstrafe bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
- § 89a Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe
- § 89b Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
- Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft
- § 89c Vollstreckung der Untersuchungshaft
- Zweiter Abschnitt Vollzug
- § 90 Jugendarrest
- § 91 (weggefallen)
- § 92 Rechtsbehelfe im Vollzug
- § 93 (weggefallen)
- § 93a Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- Viertes Hauptstück Beseitigung des Strafmakels
- §§ 94 bis 96 (weggefallen)
- § 97 Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch
- § 98 Verfahren
- § 99 Entscheidung
- § 100 Beseitigung des Strafmakels nach Erlaß einer Strafe oder eines Strafrestes
- § 101 Widerruf
- Fünftes Hauptstück Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- § 102 Zuständigkeit
- § 103 Verbindung mehrerer Strafsachen
- § 104 Verfahren gegen Jugendliche
- Dritter Teil Heranwachsende
- Erster Abschnitt Anwendung des sachlichen Strafrechts
- § 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
- § 106 Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung
- Zweiter Abschnitt Gerichtsverfassung und Verfahren
- § 107 Gerichtsverfassung
- § 108 Zuständigkeit
- § 109 Verfahren
- Dritter Abschnitt Vollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
- § 110 Vollstreckung und Vollzug
- § 111 Beseitigung des Strafmakels
- Vierter Abschnitt Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- § 112 Entsprechende Anwendung
- Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
- § 112a Anwendung des Jugendstrafrechts
- § 112b (weggefallen)
- § 112c Vollstreckung
- § 112d Anhörung des Disziplinarvorgesetzten
- § 112e Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften
- § 113 Bewährungshelfer
- § 114 Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe
- § 115 (weggefallen)
- § 116 Zeitlicher Geltungsbereich
- §§ 117 bis 120 (weggefallen)
- § 121 Übergangsvorschrift
- §§ 122 bis 124 (weggefallen)
- § 125 Inkrafttreten
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Prüfungs- und Nachweispflicht
- § 3 Bekanntmachung der Vorschriften
- Abschnitt 2 Jugendschutz in der Öffentlichkeit
- § 4 Gaststätten
- § 5 Tanzveranstaltungen
- § 6 Spielhallen, Glücksspiele
- § 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
- § 8 Jugendgefährdende Orte
- § 9 Alkoholische Getränke
- § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
- Abschnitt 3 Jugendschutz im Bereich der Medien
- Unterabschnitt 1 Trägermedien
- § 11 Filmveranstaltungen
- § 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen
- § 13 Bildschirmspielgeräte
- § 14 Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen
- § 15 Jugendgefährdende Trägermedien
- Unterabschnitt 2 Telemedien
- § 16 Sonderregelung für Telemedien
- Abschnitt 4 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
- § 17 Name und Zuständigkeit
- § 18 Liste jugendgefährdender Medien
- § 19 Personelle Besetzung
- § 20 Vorschlagsberechtigte Verbände
- § 21 Verfahren
- § 22 Aufnahme von periodischen Trägermedien und Telemedien
- § 23 Vereinfachtes Verfahren
- § 24 Führung der Liste jugendgefährdender Medien
- § 25 Rechtsweg
- Abschnitt 5 Verordnungsermächtigung
- § 26 Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 6 Ahndung von Verstößen
- § 27 Strafvorschriften
- § 28 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften
- § 29 Übergangsvorschriften
- § 29a Weitere Übergangsregelung
- § 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Satzung der "Stiftung Demokratische Jugend" (Anlage zur Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"
- Satzung der "Stiftung Demokratische Jugend" (Anlage zur Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"
- § 1 Name und Sitz
- § 2 Stiftungszweck
- § 3 Gemeinnützigkeit
- § 4 Stiftungsvermögen
- § 5 Leistungen
- § 6 Vorstand
- § 7 Kuratorium
- § 8 Geschäftsführung
- § 9 Fach- und Rechtsaufsicht
- § 10 Satzungsänderung, Auflösung
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
- Inhaltsübersicht
- Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
- § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
- § 2 Aufgaben der Jugendhilfe
- § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe
- § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
- § 5 Wunsch- und Wahlrecht
- § 6 Geltungsbereich
- § 7 Begriffsbestimmungen
- § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
- § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
- Zweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe
- Erster Abschnitt Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- § 11 Jugendarbeit
- § 12 Förderung der Jugendverbände
- § 13 Jugendsozialarbeit
- § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- § 15 Landesrechtsvorbehalt
- Zweiter Abschnitt Förderung der Erziehung in der Familie
- § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
- § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
- § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
- Dritter Abschnitt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- § 22 Grundsätze der Förderung
- § 22a Förderung in Tageseinrichtungen
- § 23 Förderung in Kindertagespflege
- § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
- § 26 Landesrechtsvorbehalt
- Vierter Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
- Erster Unterabschnitt Hilfe zur Erziehung
- § 27 Hilfe zur Erziehung
- § 28 Erziehungsberatung
- § 29 Soziale Gruppenarbeit
- § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
- § 33 Vollzeitpflege
- § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Zweiter Unterabschnitt Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Dritter Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 36 Mitwirkung, Hilfeplan
- § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
- § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
- § 38 Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge
- § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
- § 40 Krankenhilfe
- Vierter Unterabschnitt Hilfe für junge Volljährige
- § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
- Drittes Kapitel Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Erster Abschnitt Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
- § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
- § 42c Aufnahmequote
- § 42d Übergangsregelung
- § 42e Berichtspflicht
- § 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung
- Zweiter Abschnitt Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
- § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege
- § 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege
- § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- § 46 Örtliche Prüfung
- § 47 Meldepflichten
- § 48 Tätigkeitsuntersagung
- § 48a Sonstige betreute Wohnform
- § 49 Landesrechtsvorbehalt
- Dritter Abschnitt Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
- § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
- § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
- § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
- Vierter Abschnitt Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
- § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- § 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern
- § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften
- § 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft
- § 56 Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
- § 57 Mitteilungspflicht des Jugendamts
- § 58 Gegenvormundschaft des Jugendamts
- § 58a Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister
- Fünfter Abschnitt Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
- § 59 Beurkundung
- § 60 Vollstreckbare Urkunden
- Viertes Kapitel Schutz von Sozialdaten
- § 61 Anwendungsbereich
- § 62 Datenerhebung
- § 63 Datenspeicherung
- § 64 Datenübermittlung und -nutzung
- § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
- § 66 (weggefallen)
- § 67 (weggefallen)
- § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
- Fünftes Kapitel Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Erster Abschnitt Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter
- § 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
- § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
- § 72 Mitarbeiter, Fortbildung
- § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
- Zweiter Abschnitt Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit